Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024: 13,3 Milliarden Euro festgesetzt
Die Finanzverwaltungen setzten 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro fest – ein Plus von 12,3 % und ein neuer Höchstwert. Auf die Erbschaftsteuer entfielen 8,5 Milliarden Euro (+9,5 %), auf die Schenkungsteuer 4,8 Milliarden Euro (+17,8 %). Das veranlagte Vermögen sank dagegen um 6,8 % auf 113,2 Milliarden Euro, weil deutlich weniger Betriebsvermögen übertragen wurde.
Festgesetzte Steuer im Jahresverlauf
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Gesamtaufkommen 2020 bis 2024 in Milliarden Euro
Veranlagtes Vermögen im Jahresverlauf
Steuerlich berücksichtigtes geerbtes und geschenktes Vermögen in Milliarden Euro
Übertragenes Vermögen nach Art 2024
Erbschaften und Schenkungen im Vergleich
Betriebsvermögen und Großerwerbe
Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG
Kassenmäßige Erbschaftsteuer 2024 und 2025
Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Alle Kennzahlen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024
| Indikator | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Festgesetzte Steuer | Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024 | |
| insgesamt | 13,3 Mrd. € | +12,3 %, höchster Wert der Zeitreihe |
| Erbschaftsteuer | 8,5 Mrd. € | +9,5 %, erstmals seit 2021 wieder gestiegen |
| Schenkungsteuer | 4,8 Mrd. € | +17,8 %, seit 2019 durchgehend steigend |
| Veranlagtes Vermögen | steuerlich berücksichtigt | |
| insgesamt | 113,2 Mrd. € | -6,8 % gegenüber dem Höchstwert 2023 |
| Erbschaften und Vermächtnisse | 64,1 Mrd. € | +4,8 % |
| Schenkungen | 49,1 Mrd. € | -18,6 % |
| Übertragenes Vermögen brutto | 114,7 Mrd. € | vor Nachlassverbindlichkeiten |
| Nach Vermögensart 2024 | ||
| Grundvermögen | 46,4 Mrd. € | +1,7 %, bebaute und unbebaute Grundstücke |
| Übriges Vermögen | 37,8 Mrd. € | +1,8 %, Bankguthaben, Wertpapiere, Genussscheine |
| Betriebsvermögen | 21,5 Mrd. € | -27,9 % |
| darunter Großerwerbe über 26 Mio. € | 8,6 Mrd. € | -49,7 % |
| Anteile an Kapitalgesellschaften | 7,4 Mrd. € | -28,7 % |
| Land- und forstwirtschaftliches Vermögen | 1,6 Mrd. € | +6,7 % |
| Erbschaften im Detail | ||
| Übriges Vermögen | 33,1 Mrd. € | +3,1 % |
| Grundvermögen | 27,4 Mrd. € | +4,0 % |
| Betriebsvermögen | 4,8 Mrd. € | -3,0 % |
| darunter Großerwerbe | 1,2 Mrd. € | -13,9 % |
| Land- und Forstwirtschaft | 0,6 Mrd. € | +7,0 % |
| Schenkungen im Detail | ||
| Grundvermögen | 19,0 Mrd. € | -1,4 % |
| Betriebsvermögen | 16,7 Mrd. € | -32,9 % |
| darunter Großerwerbe | 7,4 Mrd. € | -53,0 %, halbiert |
| Übriges Vermögen | 6,6 Mrd. € | -6,6 % |
| Anteile an Kapitalgesellschaften | 5,5 Mrd. € | -34,1 % |
| Land- und Forstwirtschaft | 1,0 Mrd. € | +6,5 % |
| Steuerbegünstigungen § 13a ErbStG | ||
| bei Erbschaften | 4,0 Mrd. € | -1,5 % |
| bei Schenkungen | 13,1 Mrd. € | -47,1 %, fast zurück auf Niveau 2022 |
| Kassenmäßige Einnahmen | andere Abgrenzung als die Festsetzung | |
| Erbschaftsteuer 2025 | 15,4 Mrd. € | +54,3 %, ertragreichste Landessteuer |
| Erbschaftsteuer 2024 | rund 10,0 Mrd. € | rechnerisch aus der Veränderungsrate |
Mehr Steuer aus weniger Vermögen
Auf den ersten Blick widersprüchlich: Das veranlagte Vermögen sank um 6,8 %, die festgesetzte Steuer stieg um 12,3 %. Der Grund liegt in der Zusammensetzung. Der Einbruch betraf vor allem Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, also genau jene Vermögensarten, die über § 13a ErbStG weitgehend steuerbefreit übertragen werden können. Grundvermögen und Bankguthaben, die voll besteuert werden, blieben stabil.
Schenkungsteuer als Wachstumstreiber
Die Schenkungsteuer steigt seit 2019 durchgehend und hat sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. 2024 erreichte sie mit 4,8 Milliarden Euro einen Höchstwert. Vorweggenommene Erbfolge wird also spürbar häufiger genutzt, unter anderem wegen der alle zehn Jahre neu entstehenden Freibeträge.
Großerwerbe halbiert
Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro, die sogenannten Großerwerbe, halbierten sich auf 8,6 Milliarden Euro. Solche Übertragungen sind stark von einzelnen Fällen geprägt: Ein einziger Unternehmensübergang kann die Jahresstatistik prägen, was Vorjahresvergleiche in diesem Segment fragil macht.
Festsetzung ist nicht Kasse
Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik zählt, was die Finanzämter im Berichtsjahr festsetzen. Diese Beträge fließen erst später als Steuereinnahmen zu. Kassenmäßig nahmen die Länder 2025 mit 15,4 Milliarden Euro 54,3 % mehr Erbschaftsteuer ein als 2024. Beide Zahlen sind richtig, sie messen nur Unterschiedliches.
Die meisten Erbschaften tauchen nie auf
Die Statistik erfasst nur Fälle, in denen tatsächlich Steuer festgesetzt wird. Der weit überwiegende Teil aller Erbschaften und Schenkungen bleibt innerhalb der Freibeträge und erscheint daher überhaupt nicht. Rückschlüsse auf das gesamte Erbvolumen in Deutschland lässt die Statistik ausdrücklich nicht zu.
Was die Freibeträge leisten
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern beim Erbfall 100.000 Euro, alle übrigen 20.000 Euro. Die Freibeträge gelten je Erwerb und leben nach zehn Jahren neu auf – der zentrale Hebel für gestaffelte Schenkungen.
FAQ
Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde 2024 festgesetzt?
13,3 Milliarden Euro, 12,3 % mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchstwert. Davon entfielen 8,5 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer und 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer.
Warum steigt die Steuer, obwohl weniger Vermögen übertragen wurde?
Der Rückgang des veranlagten Vermögens um 6,8 % ging fast vollständig auf Betriebsvermögen (-27,9 %) und Anteile an Kapitalgesellschaften (-28,7 %) zurück. Diese Vermögensarten sind über § 13a ErbStG weitgehend begünstigt, tragen also wenig zum Steueraufkommen bei. Grundvermögen und Bankguthaben blieben dagegen stabil.
Wie hoch sind die Freibeträge?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern und Großeltern beim Erbfall 100.000 Euro, alle übrigen Erwerber 20.000 Euro. Die Freibeträge gelten je Erwerb und stehen nach Ablauf von zehn Jahren erneut zur Verfügung.
Wie hoch ist der Steuersatz?
Der Satz richtet sich nach Steuerklasse und Erwerbswert. In Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) liegt er zwischen 7 und 30 %, in Steuerklasse II (Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder) zwischen 15 und 43 %, in Steuerklasse III (alle übrigen) zwischen 30 und 50 %.
Warum steigt die Schenkungsteuer so stark?
Sie klettert seit 2019 durchgehend und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Ein wesentlicher Grund ist die vorweggenommene Erbfolge: Wer zu Lebzeiten in Abständen von zehn Jahren überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen.
Was sind Großerwerbe?
Übertragungen von Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro. Für sie gelten besondere Regeln, unter anderem die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG. 2024 halbierten sich die Großerwerbe auf 8,6 Milliarden Euro.
Bildet die Statistik alle Erbschaften ab?
Nein. Erfasst werden nur Fälle, in denen die Finanzämter tatsächlich Steuer festsetzen. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen bleiben innerhalb der Freibeträge und erscheinen deshalb nicht in der Statistik.
Woher stammen die Daten?
Aus der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Berichtsjahr 2024, veröffentlicht am 3. September 2025 als Pressemitteilung Nr. 320. Die kassenmäßigen Werte für 2025 stammen aus der Statistik über den Steuerhaushalt, Stand 17. April 2026.
Quellen
- Destatis PD25/320 (03.09.2025): Festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 um 12,3 % auf 13,3 Milliarden Euro gestiegen
- Destatis PD24/273 (16.07.2024): Geerbtes und geschenktes Vermögen 2023 um 19,8 % gestiegen
- Destatis PD23/281: Geerbtes und geschenktes Vermögen 2022 um 14 % gesunken
- Destatis PD22/308: Festgesetztes Betriebsvermögen bei Schenkungen 2021 mehr als verdoppelt
- Destatis (17.04.2026): Steuereinnahmen 2025 summieren sich auf rund 990 Milliarden Euro
- Destatis: Weitere Steuern – Erbschaft- und Schenkungsteuer
Stand: 30.07.2026 · Datenquelle Destatis · Werte für 2020 und als rechnerisch gekennzeichnete Angaben sind aus den amtlichen Veränderungsraten abgeleitet
Steuern im Gesamtbild
Wo die Erbschaftsteuer im Vergleich zu den großen Steuerarten steht.
