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Steuern · Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 · 03.09.2025

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024: 13,3 Milliarden Euro festgesetzt

Die Finanzverwaltungen setzten 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro fest – ein Plus von 12,3 % und ein neuer Höchstwert. Auf die Erbschaftsteuer entfielen 8,5 Milliarden Euro (+9,5 %), auf die Schenkungsteuer 4,8 Milliarden Euro (+17,8 %). Das veranlagte Vermögen sank dagegen um 6,8 % auf 113,2 Milliarden Euro, weil deutlich weniger Betriebsvermögen übertragen wurde.

Destatis Pressemitteilung Nr. 320 vom 03.09.2025 · Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024

Festgesetzte Steuer 2024
13,3 Mrd. €
+12,3 %, neuer Höchstwert
Erbschaftsteuer
8,5 Mrd. €
+9,5 %
Schenkungsteuer
4,8 Mrd. €
+17,8 %, Höchstwert
Veranlagtes Vermögen
113,2 Mrd. €
-6,8 %
davon Erbschaften
64,1 Mrd. €
+4,8 %
davon Schenkungen
49,1 Mrd. €
-18,6 %
Grundvermögen
46,4 Mrd. €
+1,7 %, größter Posten
Betriebsvermögen
21,5 Mrd. €
-27,9 %
Großerwerbe über 26 Mio.
8,6 Mrd. €
-49,7 %, halbiert
§ 13a-Begünstigungen
17,1 Mrd. €
Erbschaften und Schenkungen
Kassenmäßig 2025
15,4 Mrd. €
+54,3 % gegenüber 2024
Stand
03.09.
2025

Festgesetzte Steuer im Jahresverlauf

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Gesamtaufkommen 2020 bis 2024 in Milliarden Euro

Veranlagtes Vermögen im Jahresverlauf

Steuerlich berücksichtigtes geerbtes und geschenktes Vermögen in Milliarden Euro

Übertragenes Vermögen nach Art 2024

Erbschaften und Schenkungen im Vergleich

Betriebsvermögen und Großerwerbe

Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG

Kassenmäßige Erbschaftsteuer 2024 und 2025

Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Alle Kennzahlen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024

Indikator Wert Einordnung
Festgesetzte Steuer   Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik 2024
  insgesamt 13,3 Mrd. € +12,3 %, höchster Wert der Zeitreihe
  Erbschaftsteuer 8,5 Mrd. € +9,5 %, erstmals seit 2021 wieder gestiegen
  Schenkungsteuer 4,8 Mrd. € +17,8 %, seit 2019 durchgehend steigend
Veranlagtes Vermögen   steuerlich berücksichtigt
  insgesamt 113,2 Mrd. € -6,8 % gegenüber dem Höchstwert 2023
  Erbschaften und Vermächtnisse 64,1 Mrd. € +4,8 %
  Schenkungen 49,1 Mrd. € -18,6 %
  Übertragenes Vermögen brutto 114,7 Mrd. € vor Nachlassverbindlichkeiten
Nach Vermögensart 2024    
  Grundvermögen 46,4 Mrd. € +1,7 %, bebaute und unbebaute Grundstücke
  Übriges Vermögen 37,8 Mrd. € +1,8 %, Bankguthaben, Wertpapiere, Genussscheine
  Betriebsvermögen 21,5 Mrd. € -27,9 %
    darunter Großerwerbe über 26 Mio. € 8,6 Mrd. € -49,7 %
  Anteile an Kapitalgesellschaften 7,4 Mrd. € -28,7 %
  Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 1,6 Mrd. € +6,7 %
Erbschaften im Detail    
  Übriges Vermögen 33,1 Mrd. € +3,1 %
  Grundvermögen 27,4 Mrd. € +4,0 %
  Betriebsvermögen 4,8 Mrd. € -3,0 %
    darunter Großerwerbe 1,2 Mrd. € -13,9 %
  Land- und Forstwirtschaft 0,6 Mrd. € +7,0 %
Schenkungen im Detail    
  Grundvermögen 19,0 Mrd. € -1,4 %
  Betriebsvermögen 16,7 Mrd. € -32,9 %
    darunter Großerwerbe 7,4 Mrd. € -53,0 %, halbiert
  Übriges Vermögen 6,6 Mrd. € -6,6 %
  Anteile an Kapitalgesellschaften 5,5 Mrd. € -34,1 %
  Land- und Forstwirtschaft 1,0 Mrd. € +6,5 %
Steuerbegünstigungen § 13a ErbStG    
  bei Erbschaften 4,0 Mrd. € -1,5 %
  bei Schenkungen 13,1 Mrd. € -47,1 %, fast zurück auf Niveau 2022
Kassenmäßige Einnahmen   andere Abgrenzung als die Festsetzung
  Erbschaftsteuer 2025 15,4 Mrd. € +54,3 %, ertragreichste Landessteuer
  Erbschaftsteuer 2024 rund 10,0 Mrd. € rechnerisch aus der Veränderungsrate

Mehr Steuer aus weniger Vermögen

Auf den ersten Blick widersprüchlich: Das veranlagte Vermögen sank um 6,8 %, die festgesetzte Steuer stieg um 12,3 %. Der Grund liegt in der Zusammensetzung. Der Einbruch betraf vor allem Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, also genau jene Vermögensarten, die über § 13a ErbStG weitgehend steuerbefreit übertragen werden können. Grundvermögen und Bankguthaben, die voll besteuert werden, blieben stabil.

Schenkungsteuer als Wachstumstreiber

Die Schenkungsteuer steigt seit 2019 durchgehend und hat sich gegenüber 2021 mehr als verdoppelt. 2024 erreichte sie mit 4,8 Milliarden Euro einen Höchstwert. Vorweggenommene Erbfolge wird also spürbar häufiger genutzt, unter anderem wegen der alle zehn Jahre neu entstehenden Freibeträge.

Großerwerbe halbiert

Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro, die sogenannten Großerwerbe, halbierten sich auf 8,6 Milliarden Euro. Solche Übertragungen sind stark von einzelnen Fällen geprägt: Ein einziger Unternehmensübergang kann die Jahresstatistik prägen, was Vorjahresvergleiche in diesem Segment fragil macht.

Festsetzung ist nicht Kasse

Die Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik zählt, was die Finanzämter im Berichtsjahr festsetzen. Diese Beträge fließen erst später als Steuereinnahmen zu. Kassenmäßig nahmen die Länder 2025 mit 15,4 Milliarden Euro 54,3 % mehr Erbschaftsteuer ein als 2024. Beide Zahlen sind richtig, sie messen nur Unterschiedliches.

Die meisten Erbschaften tauchen nie auf

Die Statistik erfasst nur Fälle, in denen tatsächlich Steuer festgesetzt wird. Der weit überwiegende Teil aller Erbschaften und Schenkungen bleibt innerhalb der Freibeträge und erscheint daher überhaupt nicht. Rückschlüsse auf das gesamte Erbvolumen in Deutschland lässt die Statistik ausdrücklich nicht zu.

Was die Freibeträge leisten

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro Freibetrag, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern beim Erbfall 100.000 Euro, alle übrigen 20.000 Euro. Die Freibeträge gelten je Erwerb und leben nach zehn Jahren neu auf – der zentrale Hebel für gestaffelte Schenkungen.

FAQ

Wie viel Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde 2024 festgesetzt?

13,3 Milliarden Euro, 12,3 % mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchstwert. Davon entfielen 8,5 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer und 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer.

Warum steigt die Steuer, obwohl weniger Vermögen übertragen wurde?

Der Rückgang des veranlagten Vermögens um 6,8 % ging fast vollständig auf Betriebsvermögen (-27,9 %) und Anteile an Kapitalgesellschaften (-28,7 %) zurück. Diese Vermögensarten sind über § 13a ErbStG weitgehend begünstigt, tragen also wenig zum Steueraufkommen bei. Grundvermögen und Bankguthaben blieben dagegen stabil.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, Eltern und Großeltern beim Erbfall 100.000 Euro, alle übrigen Erwerber 20.000 Euro. Die Freibeträge gelten je Erwerb und stehen nach Ablauf von zehn Jahren erneut zur Verfügung.

Wie hoch ist der Steuersatz?

Der Satz richtet sich nach Steuerklasse und Erwerbswert. In Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel) liegt er zwischen 7 und 30 %, in Steuerklasse II (Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder) zwischen 15 und 43 %, in Steuerklasse III (alle übrigen) zwischen 30 und 50 %.

Warum steigt die Schenkungsteuer so stark?

Sie klettert seit 2019 durchgehend und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt. Ein wesentlicher Grund ist die vorweggenommene Erbfolge: Wer zu Lebzeiten in Abständen von zehn Jahren überträgt, kann die Freibeträge mehrfach nutzen.

Was sind Großerwerbe?

Übertragungen von Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro. Für sie gelten besondere Regeln, unter anderem die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG. 2024 halbierten sich die Großerwerbe auf 8,6 Milliarden Euro.

Bildet die Statistik alle Erbschaften ab?

Nein. Erfasst werden nur Fälle, in denen die Finanzämter tatsächlich Steuer festsetzen. Die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen bleiben innerhalb der Freibeträge und erscheinen deshalb nicht in der Statistik.

Woher stammen die Daten?

Aus der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes für das Berichtsjahr 2024, veröffentlicht am 3. September 2025 als Pressemitteilung Nr. 320. Die kassenmäßigen Werte für 2025 stammen aus der Statistik über den Steuerhaushalt, Stand 17. April 2026.