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Kinderschutz · Schutzmaßnahmen 2025 · 27.07.2026

Inobhutnahmen 2025: 56.900 Fälle, 18 % weniger als im Vorjahr

Die Jugendämter nahmen 2025 rund 56.900 Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut – 12.600 weniger als 2024. Binnen zwei Jahren ist die Zahl um ein Viertel gesunken. Der Rückgang erklärt sich fast vollständig aus einer Entwicklung: Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen halbierten sich von 30.800 auf 16.500 Fälle. Die Fälle wegen dringender Kindeswohlgefährdung stiegen dagegen um 3 % auf 30.300, die Selbstmeldungen um 9 % auf 10.100.

Destatis Pressemitteilung Nr. 265 vom 27.07.2026 · Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen 2025

Inobhutnahmen 2025
56.900
Kinder und Jugendliche
Veränderung zum Vorjahr
-18 %
12.600 Fälle weniger
Zwei-Jahres-Vergleich
-24 %
17.700 Fälle weniger
Höchststand 2023
74.600
nach drei Anstiegen
Unbegleitete Einreisen
16.500
-47 % zum Vorjahr
  Vorjahr
30.800
fast halbiert
Dringende Kindeswohlgefährdung
30.300
+3 %, zweiter Anstieg
Selbstmeldungen
10.100
+9 %, fünfter Anstieg
Kinder unter 14 Jahren
38 %
der Betroffenen
Überforderung der Eltern
32 %
häufigster Anlass
Körperliche Misshandlung
15 %
+1.114 Nennungen
Psychische Misshandlung
11 %
+941 Nennungen
Mädchenanteil körperlich
65 %
Bevölkerung: 49 %
Mädchenanteil psychisch
62 %
Bevölkerung: 49 %
Widerspruch der Eltern
9 %
aller Fälle
Stand
27.07.
2026

Inobhutnahmen im Jahresvergleich

Nach drei Anstiegen bis 2023 sinkt die Zahl das zweite Jahr in Folge

Anlass der Schutzmaßnahme

Gegenläufige Entwicklung 2024 zu 2025

Gründe für eine Inobhutnahme

Anteil der Nennungen 2025, Mehrfachnennungen möglich

Häufigste Anlässe

Mädchenanteil bei Misshandlung

Wo die Betroffenen vorher lebten

Widerspruchsquote nach Verdachtsfall

Wie die Maßnahme endete

Unbegleitete Einreisen 2024 und 2025

Alle Kennzahlen zu Inobhutnahmen 2025

Indikator Wert Einordnung
Inobhutnahmen insgesamt 2025 56.900 -18 % bzw. -12.600 Fälle
Inobhutnahmen 2024 69.500 -7 % bzw. -5.100 Fälle
Inobhutnahmen 2023 74.600 Höchststand nach drei Anstiegen
Rückgang über zwei Jahre -17.700 entspricht -24 %
Anlass: dringende Kindeswohlgefährdung 30.300 53 % der Fälle, +3 %
Anlass: unbegleitete Einreise 16.500 29 % der Fälle, -47 %
  davon vorläufige Inobhutnahmen 8.300 § 42a SGB VIII
  davon reguläre Inobhutnahmen 8.200 § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII
Anlass: Selbstmeldung 10.100 18 % der Fälle, +9 %
Betroffene unter 14 Jahren 38 % Mehrheit ab 14 Jahren
Von zuhause ausgerissen 20 % aller Betroffenen
An jugendgefährdendem Ort angetroffen 19 % aller Betroffenen
Vorheriger Aufenthalt Familie oder Privathaushalt 59 % Statistik 2025
  Einrichtung 20 % Statistik 2025
  unbekannt 14 % Statistik 2025
  keine feste Unterkunft 7 % Statistik 2025
Anlass Überforderung der Eltern 32 % Mehrfachnennungen möglich
Anlass Vernachlässigung 16 % Mehrfachnennungen möglich
Anlass körperliche Misshandlung 15 % zweiter Anstieg in Folge
Anlass psychische Misshandlung 11 % sechster Anstieg in Folge
Widerspruch der Sorgeberechtigten 9 % aller Fälle
  bei Verdacht auf Vernachlässigung 26 % höchste Quote
  bei psychischer Misshandlung 25 % Statistik 2025
  bei sexueller Gewalt 22 % Statistik 2025
  bei körperlicher Misshandlung 19 % Statistik 2025
Familiengericht bei Widerspruch angerufen 82 % der Widerspruchsfälle
Nach der Maßnahme neu untergebracht 44 % nur reguläre Inobhutnahmen
Rückkehr an vorherigen Aufenthaltsort 25 % nur reguläre Inobhutnahmen
Maßnahme selbst beendet 14 % nur reguläre Inobhutnahmen

Der Rückgang hat eine einzige Ursache

Von den 12.600 Fällen weniger entfallen 14.300 auf den Rückgang bei unbegleiteten Einreisen. Rechnerisch bedeutet das: Ohne diesen Effekt wäre die Gesamtzahl gestiegen, nicht gesunken. Die Statistik der Schutzmaßnahmen schwankt seit den 2010er Jahren vor allem mit der Zahl unbegleitet einreisender Minderjähriger.

Die Kernfälle nehmen zu

Dringende Kindeswohlgefährdungen stiegen um 850 auf 30.300 Fälle – der zweite Anstieg in Folge. Selbstmeldungen von Minderjährigen beim Jugendamt legten um 870 auf 10.100 zu und steigen bereits das fünfte Jahr hintereinander.

Misshandlungen als Anlass nehmen zu

Bei 9 von 13 möglichen Anlässen gab es mehr Nennungen als im Vorjahr. Am deutlichsten bei körperlicher Misshandlung (+1.114) und psychischer Misshandlung (+941). Körperliche Misshandlungen steigen damit das zweite, psychische das sechste Jahr in Folge.

Mädchen deutlich überrepräsentiert

Bei körperlicher Misshandlung als Anlass sind 65 % der Betroffenen Mädchen, bei psychischer Misshandlung 62 %. In der minderjährigen Bevölkerung liegt der Mädchenanteil bei knapp 49 %. Der Zuwachs entfiel in beiden Kategorien überwiegend auf Mädchen (+745 und +750 Nennungen).

Widerspruch als Warnsignal

In 9 % aller Fälle legten Sorgeberechtigte Widerspruch ein. Auffällig hoch ist die Quote dort, wo der Verdacht auf Vernachlässigung (26 %) oder Gewalt besteht. Destatis weist darauf hin, dass eine hohe Widerspruchsquote auf mangelnde Kooperationsbereitschaft hindeuten kann. In 82 % dieser Fälle riefen die Jugendämter das Familiengericht an.

Was die Zahlen nicht sagen

Seit 2017 werden Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise getrennt als vorläufige und reguläre Maßnahmen erfasst. Dadurch enthält die Statistik Doppelzählungen: 2025 waren es 8.300 vorläufige und 8.200 reguläre Fälle. Die Zahl der betroffenen Personen liegt also niedriger als die Zahl der Maßnahmen.

FAQ

Was ist eine Inobhutnahme?

Eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts nach § 42 SGB VIII. Sie kommt in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen zum Einsatz und kann auf Bitte des Kindes selbst, bei dringender Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden.

Wie viele Kinder wurden 2025 in Obhut genommen?

Rund 56.900 Kinder und Jugendliche. Das sind 18 % oder 12.600 weniger als 2024 und 24 % weniger als 2023.

Warum sinkt die Zahl?

Fast ausschließlich wegen der unbegleiteten Einreisen: Deren Zahl halbierte sich von 30.800 auf 16.500 Fälle. Die beiden anderen Anlässe nahmen dagegen zu.

Was ist der häufigste Anlass?

Die dringende Kindeswohlgefährdung mit 53 % aller Fälle. Es folgen unbegleitete Einreisen mit 29 % und Selbstmeldungen mit 18 %. Bei den konkreten Gründen steht Überforderung der Eltern mit 32 % an erster Stelle.

Wie alt sind die Betroffenen?

Die Mehrheit ist 14 Jahre oder älter, knapp zwei Fünftel (38 %) sind jünger als 14 Jahre.

Was passiert nach der Inobhutnahme?

Bei den regulären Inobhutnahmen wurden 44 % der Kinder anschließend an einem neuen Ort untergebracht, 25 % kehrten an den vorherigen Aufenthaltsort zurück, 14 % beendeten die Maßnahme selbst. In je 8 % wechselte die Zuständigkeit oder die Maßnahme endete anders.

Können Eltern widersprechen?

Ja. 2025 geschah das in 9 % aller Fälle. Hält das Jugendamt die Gefährdung für fortbestehend, kann es das Familiengericht anrufen – das tat es in 82 % der Widerspruchsfälle.

Woher stammen die Daten?

Aus der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen des Statistischen Bundesamtes für das Berichtsjahr 2025, veröffentlicht am 27. Juli 2026.

Quellen

Stand: 29.07.2026 · Datenquelle Destatis, Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen 2025

Wer selbst Unterstützung braucht oder sich um ein Kind sorgt: Die Nummer gegen Kummer ist für Kinder und Jugendliche unter 116 111 erreichbar, das Elterntelefon unter 0800 111 0 550. Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch erreichen Sie unter 0800 22 55 530.