Inobhutnahmen 2025: 56.900 Fälle, 18 % weniger als im Vorjahr
Die Jugendämter nahmen 2025 rund 56.900 Kinder und Jugendliche vorübergehend in Obhut – 12.600 weniger als 2024. Binnen zwei Jahren ist die Zahl um ein Viertel gesunken. Der Rückgang erklärt sich fast vollständig aus einer Entwicklung: Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen halbierten sich von 30.800 auf 16.500 Fälle. Die Fälle wegen dringender Kindeswohlgefährdung stiegen dagegen um 3 % auf 30.300, die Selbstmeldungen um 9 % auf 10.100.
Inobhutnahmen im Jahresvergleich
Nach drei Anstiegen bis 2023 sinkt die Zahl das zweite Jahr in Folge
Anlass der Schutzmaßnahme
Gegenläufige Entwicklung 2024 zu 2025
Gründe für eine Inobhutnahme
Anteil der Nennungen 2025, Mehrfachnennungen möglich
Häufigste Anlässe
Mädchenanteil bei Misshandlung
Wo die Betroffenen vorher lebten
Widerspruchsquote nach Verdachtsfall
Wie die Maßnahme endete
Unbegleitete Einreisen 2024 und 2025
Alle Kennzahlen zu Inobhutnahmen 2025
| Indikator | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Inobhutnahmen insgesamt 2025 | 56.900 | -18 % bzw. -12.600 Fälle |
| Inobhutnahmen 2024 | 69.500 | -7 % bzw. -5.100 Fälle |
| Inobhutnahmen 2023 | 74.600 | Höchststand nach drei Anstiegen |
| Rückgang über zwei Jahre | -17.700 | entspricht -24 % |
| Anlass: dringende Kindeswohlgefährdung | 30.300 | 53 % der Fälle, +3 % |
| Anlass: unbegleitete Einreise | 16.500 | 29 % der Fälle, -47 % |
| davon vorläufige Inobhutnahmen | 8.300 | § 42a SGB VIII |
| davon reguläre Inobhutnahmen | 8.200 | § 42 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII |
| Anlass: Selbstmeldung | 10.100 | 18 % der Fälle, +9 % |
| Betroffene unter 14 Jahren | 38 % | Mehrheit ab 14 Jahren |
| Von zuhause ausgerissen | 20 % | aller Betroffenen |
| An jugendgefährdendem Ort angetroffen | 19 % | aller Betroffenen |
| Vorheriger Aufenthalt Familie oder Privathaushalt | 59 % | Statistik 2025 |
| Einrichtung | 20 % | Statistik 2025 |
| unbekannt | 14 % | Statistik 2025 |
| keine feste Unterkunft | 7 % | Statistik 2025 |
| Anlass Überforderung der Eltern | 32 % | Mehrfachnennungen möglich |
| Anlass Vernachlässigung | 16 % | Mehrfachnennungen möglich |
| Anlass körperliche Misshandlung | 15 % | zweiter Anstieg in Folge |
| Anlass psychische Misshandlung | 11 % | sechster Anstieg in Folge |
| Widerspruch der Sorgeberechtigten | 9 % | aller Fälle |
| bei Verdacht auf Vernachlässigung | 26 % | höchste Quote |
| bei psychischer Misshandlung | 25 % | Statistik 2025 |
| bei sexueller Gewalt | 22 % | Statistik 2025 |
| bei körperlicher Misshandlung | 19 % | Statistik 2025 |
| Familiengericht bei Widerspruch angerufen | 82 % | der Widerspruchsfälle |
| Nach der Maßnahme neu untergebracht | 44 % | nur reguläre Inobhutnahmen |
| Rückkehr an vorherigen Aufenthaltsort | 25 % | nur reguläre Inobhutnahmen |
| Maßnahme selbst beendet | 14 % | nur reguläre Inobhutnahmen |
Der Rückgang hat eine einzige Ursache
Von den 12.600 Fällen weniger entfallen 14.300 auf den Rückgang bei unbegleiteten Einreisen. Rechnerisch bedeutet das: Ohne diesen Effekt wäre die Gesamtzahl gestiegen, nicht gesunken. Die Statistik der Schutzmaßnahmen schwankt seit den 2010er Jahren vor allem mit der Zahl unbegleitet einreisender Minderjähriger.
Die Kernfälle nehmen zu
Dringende Kindeswohlgefährdungen stiegen um 850 auf 30.300 Fälle – der zweite Anstieg in Folge. Selbstmeldungen von Minderjährigen beim Jugendamt legten um 870 auf 10.100 zu und steigen bereits das fünfte Jahr hintereinander.
Misshandlungen als Anlass nehmen zu
Bei 9 von 13 möglichen Anlässen gab es mehr Nennungen als im Vorjahr. Am deutlichsten bei körperlicher Misshandlung (+1.114) und psychischer Misshandlung (+941). Körperliche Misshandlungen steigen damit das zweite, psychische das sechste Jahr in Folge.
Mädchen deutlich überrepräsentiert
Bei körperlicher Misshandlung als Anlass sind 65 % der Betroffenen Mädchen, bei psychischer Misshandlung 62 %. In der minderjährigen Bevölkerung liegt der Mädchenanteil bei knapp 49 %. Der Zuwachs entfiel in beiden Kategorien überwiegend auf Mädchen (+745 und +750 Nennungen).
Widerspruch als Warnsignal
In 9 % aller Fälle legten Sorgeberechtigte Widerspruch ein. Auffällig hoch ist die Quote dort, wo der Verdacht auf Vernachlässigung (26 %) oder Gewalt besteht. Destatis weist darauf hin, dass eine hohe Widerspruchsquote auf mangelnde Kooperationsbereitschaft hindeuten kann. In 82 % dieser Fälle riefen die Jugendämter das Familiengericht an.
Was die Zahlen nicht sagen
Seit 2017 werden Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise getrennt als vorläufige und reguläre Maßnahmen erfasst. Dadurch enthält die Statistik Doppelzählungen: 2025 waren es 8.300 vorläufige und 8.200 reguläre Fälle. Die Zahl der betroffenen Personen liegt also niedriger als die Zahl der Maßnahmen.
FAQ
Was ist eine Inobhutnahme?
Eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts nach § 42 SGB VIII. Sie kommt in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen zum Einsatz und kann auf Bitte des Kindes selbst, bei dringender Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden.
Wie viele Kinder wurden 2025 in Obhut genommen?
Rund 56.900 Kinder und Jugendliche. Das sind 18 % oder 12.600 weniger als 2024 und 24 % weniger als 2023.
Warum sinkt die Zahl?
Fast ausschließlich wegen der unbegleiteten Einreisen: Deren Zahl halbierte sich von 30.800 auf 16.500 Fälle. Die beiden anderen Anlässe nahmen dagegen zu.
Was ist der häufigste Anlass?
Die dringende Kindeswohlgefährdung mit 53 % aller Fälle. Es folgen unbegleitete Einreisen mit 29 % und Selbstmeldungen mit 18 %. Bei den konkreten Gründen steht Überforderung der Eltern mit 32 % an erster Stelle.
Wie alt sind die Betroffenen?
Die Mehrheit ist 14 Jahre oder älter, knapp zwei Fünftel (38 %) sind jünger als 14 Jahre.
Was passiert nach der Inobhutnahme?
Bei den regulären Inobhutnahmen wurden 44 % der Kinder anschließend an einem neuen Ort untergebracht, 25 % kehrten an den vorherigen Aufenthaltsort zurück, 14 % beendeten die Maßnahme selbst. In je 8 % wechselte die Zuständigkeit oder die Maßnahme endete anders.
Können Eltern widersprechen?
Ja. 2025 geschah das in 9 % aller Fälle. Hält das Jugendamt die Gefährdung für fortbestehend, kann es das Familiengericht anrufen – das tat es in 82 % der Widerspruchsfälle.
Woher stammen die Daten?
Aus der Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen des Statistischen Bundesamtes für das Berichtsjahr 2025, veröffentlicht am 27. Juli 2026.
Quellen
- Destatis PD26/265 (27.07.2026): Kinderschutz – Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2025 um 18 % gesunken
- Destatis: Kinderschutz und Kindeswohl
- § 42 SGB VIII – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Stand: 29.07.2026 · Datenquelle Destatis, Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen 2025
Wer selbst Unterstützung braucht oder sich um ein Kind sorgt: Die Nummer gegen Kummer ist für Kinder und Jugendliche unter 116 111 erreichbar, das Elterntelefon unter 0800 111 0 550. Das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch erreichen Sie unter 0800 22 55 530.
