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Steuern, Arbeitsweg und reale Kosten

Pendlerpauschale-Rechner 2026

Berechnen Sie die Entfernungspauschale für Ihren Arbeitsweg, den steuerlich zusätzlich wirksamen Betrag, eine geschätzte Steuerentlastung sowie reale Pendelkosten und Pendelzeit.

0,38 €/km

Seit 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer: Maßgeblich sind die vollen Kilometer der einfachen Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte und die Tage, an denen der Weg tatsächlich zurückgelegt wurde.

Ergebnis aktualisiert sich automatisch
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Der kopierte Ergebnislink kann diese Eingaben wiederherstellen. Die Daten stehen nur im URL-Fragment und werden nicht an den Server gesendet.

Arbeitsweg eingeben

Die Pauschale verwendet die einfache Entfernung. Reale Kosten und Zeit werden für Hin- und Rückweg berechnet.


Steuerlich zählen nur volle Entfernungskilometer.


Homeoffice-Tage nicht als Pendeltage eintragen.


Urlaub, Krankheit und sonstige Abwesenheit abziehen.


Das Verkehrsmittel beeinflusst die 4.500-€-Grenze.


Frei änderbarer Kostenansatz für Kraftstoff, Wartung und Wertverlust – keine steuerliche Pauschale.



Zum Beispiel Arbeitsmittel oder Fortbildung, soweit steuerlich anerkannt.


Nur für eine grobe Schätzung. Der persönliche Grenzsteuersatz ist nicht mit dem durchschnittlichen Steuersatz identisch.



Pendeltage
230
20,0 km einfache Strecke
Entfernungspauschale
1.748 €
20 volle km × 230 Tage × 0,38 €
Zusätzlich wirksam
518 €
nach 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Geschätzte Steuerwirkung
155 €
30 % angenommener Grenzsteuersatz
Reale Pendelkosten
3.680 €
0,40 € je gefahrenem km
Pendlerzeit pro Jahr
230 h
30 Minuten je einfache Strecke

Kosten und Steuerwirkung

Die drei Balken vergleichen unterschiedliche Größen: reale Kosten, steuerlich abziehbaren Betrag und geschätzte Steuerwirkung.

Ausführlicher Rechenweg zur Pendlerpauschale

Die Berechnung wird aktualisiert.

1. Einfache StreckeEntfernung zur ersten Tätigkeitsstätte eintragen.
2. Tatsächliche PendeltageHomeoffice, Urlaub und Abwesenheiten realistisch berücksichtigen.
3. Ergebnis einordnenAbziehbarer Betrag ist nicht gleich Steuererstattung.

So wird die Pendlerpauschale 2026 berechnet

Für jeden Tag, an dem Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte fahren, werden die vollen Kilometer der einfachen Strecke berücksichtigt. Das gewählte Verkehrsmittel ändert den Kilometersatz nicht.

Volle Entfernungskilometer × Pendeltage × 0,38 €

Bei 20 Kilometern und 230 Pendeltagen ergeben sich 20 × 230 × 0,38 € = 1.748 € Entfernungspauschale.

Wann gilt die 4.500-Euro-Grenze?

  • Beim eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw kann die Entfernungspauschale auch über 4.500 € liegen.
  • Bei anderen Verkehrsmitteln wird die Entfernungspauschale grundsätzlich auf 4.500 € begrenzt.
  • Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können höhere tatsächliche Kosten berücksichtigt werden, wenn sie die Pauschale übersteigen.
  • Für besondere Fälle, etwa bestimmte Menschen mit Behinderungen, gelten abweichende Regeln.

Warum ist die Steuerersparnis kleiner?

Die Entfernungspauschale senkt nicht direkt Ihre Steuer. Sie zählt zunächst zu den Werbungskosten. Automatisch berücksichtigt wird bereits ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.

Der Rechner addiert deshalb Ihre weiteren Werbungskosten und wendet den eingegebenen Grenzsteuersatz nur auf den Betrag oberhalb von 1.230 € an. Das Ergebnis bleibt eine Näherung, weil der tatsächliche Einkommensteuertarif vom gesamten steuerlichen Fall abhängt.

Pendeltage realistisch bestimmen

  1. Regelmäßige Bürotage pro Woche eintragen.
  2. Arbeitswochen um Urlaub und längere Abwesenheiten reduzieren.
  3. Homeoffice-Tage nicht als Fahrt zur Tätigkeitsstätte zählen.
  4. Bei wechselnden Modellen besser die tatsächlichen Anwesenheitstage aus Kalender oder Zeiterfassung verwenden.

Der Rechner multipliziert Pendeltage pro Woche und Arbeitswochen. Diese Vereinfachung lässt sich über beide Felder an den persönlichen Jahresverlauf anpassen.

Häufige Fragen zum Pendlerpauschale-Rechner

Zählt für die Pendlerpauschale der Hin- und Rückweg?

Nein. Steuerlich zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für den Vergleich der realen Kosten und der Pendelzeit berücksichtigt dieser Rechner dagegen Hin- und Rückweg.

Gilt 2026 wirklich ab dem ersten Kilometer ein Satz von 38 Cent?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale dauerhaft 0,38 € ab dem ersten vollen Entfernungskilometer.

Kann ich Homeoffice-Tage ansetzen?

Nicht als Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Tragen Sie nur Tage ein, an denen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wurde. Für das häusliche Arbeiten können andere steuerliche Regeln relevant sein.

Ist der abziehbare Betrag meine Steuererstattung?

Nein. Der Betrag mindert unter den gesetzlichen Voraussetzungen das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem von weiteren Werbungskosten und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Kann ich auch Bus, Bahn, Fahrrad oder eine Fahrgemeinschaft auswählen?

Ja. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig. Unterschiede bestehen insbesondere bei der 4.500-€-Grenze und bei höheren tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Methodik und amtliche Quellen

Daten- und Rechtsstand: 19. Juli 2026. Der Rechner bildet den Grundfall vereinfacht ab und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie mehrere Tätigkeitsstätten, doppelte Haushaltsführung, Arbeitgeberleistungen oder behinderungsbedingte Regelungen müssen individuell geprüft werden.