So wird die Pendlerpauschale 2026 berechnet
Für jeden Tag, an dem Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte fahren, werden die vollen Kilometer der einfachen Strecke berücksichtigt. Das gewählte Verkehrsmittel ändert den Kilometersatz nicht.
Volle Entfernungskilometer × Pendeltage × 0,38 €
Bei 20 Kilometern und 230 Pendeltagen ergeben sich 20 × 230 × 0,38 € = 1.748 € Entfernungspauschale.
Warum ist die Steuerersparnis kleiner?
Die Entfernungspauschale senkt nicht direkt Ihre Steuer. Sie zählt zunächst zu den Werbungskosten. Automatisch berücksichtigt wird bereits ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €.
Der Rechner addiert deshalb Ihre weiteren Werbungskosten und wendet den eingegebenen Grenzsteuersatz nur auf den Betrag oberhalb von 1.230 € an. Das Ergebnis bleibt eine Näherung, weil der tatsächliche Einkommensteuertarif vom gesamten steuerlichen Fall abhängt.
Pendeltage realistisch bestimmen
- Regelmäßige Bürotage pro Woche eintragen.
- Arbeitswochen um Urlaub und längere Abwesenheiten reduzieren.
- Homeoffice-Tage nicht als Fahrt zur Tätigkeitsstätte zählen.
- Bei wechselnden Modellen besser die tatsächlichen Anwesenheitstage aus Kalender oder Zeiterfassung verwenden.
Der Rechner multipliziert Pendeltage pro Woche und Arbeitswochen. Diese Vereinfachung lässt sich über beide Felder an den persönlichen Jahresverlauf anpassen.
Häufige Fragen zum Pendlerpauschale-Rechner
Zählt für die Pendlerpauschale der Hin- und Rückweg?
Nein. Steuerlich zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für den Vergleich der realen Kosten und der Pendelzeit berücksichtigt dieser Rechner dagegen Hin- und Rückweg.
Gilt 2026 wirklich ab dem ersten Kilometer ein Satz von 38 Cent?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Entfernungspauschale dauerhaft 0,38 € ab dem ersten vollen Entfernungskilometer.
Kann ich Homeoffice-Tage ansetzen?
Nicht als Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Tragen Sie nur Tage ein, an denen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wurde. Für das häusliche Arbeiten können andere steuerliche Regeln relevant sein.
Ist der abziehbare Betrag meine Steuererstattung?
Nein. Der Betrag mindert unter den gesetzlichen Voraussetzungen das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem von weiteren Werbungskosten und Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Kann ich auch Bus, Bahn, Fahrrad oder eine Fahrgemeinschaft auswählen?
Ja. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich verkehrsmittelunabhängig. Unterschiede bestehen insbesondere bei der 4.500-€-Grenze und bei höheren tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Methodik und amtliche Quellen
Daten- und Rechtsstand: 19. Juli 2026. Der Rechner bildet den Grundfall vereinfacht ab und ersetzt keine Steuerberatung. Sonderfälle wie mehrere Tätigkeitsstätten, doppelte Haushaltsführung, Arbeitgeberleistungen oder behinderungsbedingte Regelungen müssen individuell geprüft werden.