Aktuelle Statistiken und News
Staat & Steuern · Einkommensteuer 2022 · 10.06.2026

Spitzensteuersatz: 3,2 Mio. zahlen 42 % – und tragen 49 % des Aufkommens

7,4 % aller Steuerpflichtigen erreichten 2022 den Spitzensteuersatz (ab 58.597 Euro zu verst. Einkommen). Auf sie entfielen knapp 30 % der Einkünfte und 186 Mrd. Euro Steuern. Die 141.000 Reichensteuer-Zahler (0,3 %) trugen allein 15,3 % der Steuersumme.

Destatis PD26/194 Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 · v. 10.06.2026
Spitzensteuersatz-Zahler
3,2 Mio.
Steuerpflichtige (2022)
Anteil
7,4 %
aller Steuerpflichtigen
Spitzensteuersatz
42 %
Grenzsteuersatz
Grenze 2022 (Single)
58.597 €
zusammen: 117.194 €
Ihr Steuerbeitrag
186 Mrd. €
= 49 % des Aufkommens
Ihre Einkünfte
621 Mrd. €
knapp 30 % der Gesamteinkünfte
Ø-Jahreseinkünfte
196.000 €
der Spitzensteuersatz-Zahler
Anteil 2012
5,4 %
seither +2,0 Punkte
Reichensteuer
45 %
ab 277.826 € (2022)
Reichensteuer-Zahler
141.000
= 0,3 % aller Steuerpflichtigen
Deren Einkünfte-Anteil
7,6 %
aller Einkünfte
Deren Steuer-Anteil
15,3 %
der Steuersumme
Gesamteinkünfte 2022
2,1 Bio. €
+6,5 % zum Vorjahr
Lohn-/Einkommensteuer
376 Mrd. €
+5,2 % zum Vorjahr
Aufkommensanteil 2012
42 %
2022: 49 %
Ø-Satz bei 100.000 €
32,7 %
trotz 42 % Grenzsteuersatz

Wer trägt die Einkommensteuer?

Anteil der Spitzensteuersatz-Zahler (%)

Ihr Anteil am Steueraufkommen (%)

Einkommensgrenzen 2022 (zu verst. Einkommen, Euro)

Grenz- vs. Durchschnittssteuersatz bei 100.000 Euro

Gesamteinkünfte aller Steuerpflichtigen (Mrd. Euro)

Lohn- + Einkommensteuer (Mrd. Euro)

Eckdaten Lohn- und Einkommensteuer 2022

Indikator Wert Einordnung / Vergleich
Steuerpflichtige mit Spitzensteuersatz (42 %) 3,2 Mio. 7,4 % aller Steuerpflichtigen
Einkommensgrenze Spitzensteuersatz 58.597 € 117.194 € bei Zusammenveranlagung
Einkünfte dieser Gruppe 621 Mrd. € knapp 30 % der Gesamteinkünfte
Einkommensteuer dieser Gruppe 186 Mrd. € 49 % des gesamten Aufkommens
Durchschnittliche Jahreseinkünfte 196.000 €
Reichensteuer-Zahler (45 %) 141.000 0,3 % aller Steuerpflichtigen
Einkommensgrenze Reichensteuer 277.826 € 555.652 € bei Zusammenveranlagung
Anteil der Reichensteuer-Gruppe 7,6 % / 15,3 % an Einkünften / an Steuersumme
Vergleich 2012: Anteil Spitzensteuer-Zahler 5,4 % 2022: 7,4 %
Vergleich 2012: Anteil am Aufkommen 42 % 2022: 49 %
Gesamteinkünfte aller Steuerpflichtigen 2,1 Bio. € +127 Mrd. € (+6,5 %) vs. 2021
Lohnsteuer + festgesetzte Einkommensteuer 376 Mrd. € +19 Mrd. € (+5,2 %) vs. 2021

Einordnung & Hintergrund

7,4 % zahlen fast die Hälfte

3,2 Millionen Steuerpflichtige wurden 2022 mit dem Spitzensteuersatz von 42 % besteuert. Auf diese 7,4 % entfielen 186 Mrd. Euro und damit 49 % des gesamten Einkommensteueraufkommens – bei knapp 30 % der Gesamteinkünfte (621 Mrd. Euro).

42 % gelten nicht fürs ganze Einkommen

Der Spitzensteuersatz ist ein Grenzsteuersatz: Er greift nur für den Teil des zu versteuernden Einkommens oberhalb von 58.597 Euro (2022). Wer 100.000 Euro zu versteuern hatte, zahlte im Schnitt 32,7 % – nicht 42 %.

Reichensteuer: 0,3 % zahlen 15,3 %

Rund 141.000 Steuerpflichtige lagen 2022 über 277.826 Euro und damit im Höchststeuersatz von 45 %. Diese 0,3 % aller Steuerpflichtigen erzielten 7,6 % aller Einkünfte und trugen 15,3 % der Steuersumme.

Immer mehr rutschen in den Spitzensatz

2012 zahlten 5,4 % der Steuerpflichtigen den Spitzensteuersatz, 2022 waren es 7,4 %. Seit 2016 wird der Tarif zwar jährlich an die Inflation angepasst, der Anstieg hat sich dadurch aber nur verlangsamt.

Progression wirkt

In Deutschland steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Das zeigt der Vergleich der Gruppen: knapp 30 % der Einkünfte, aber 49 % der Steuern beim Spitzensatz-Segment – und beim obersten 0,3-%-Segment 7,6 % der Einkünfte, aber 15,3 % der Steuern.

Warum erst jetzt Zahlen für 2022?

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik liegt wegen der langen Veranlagungsfristen erst rund dreieinhalb Jahre nach dem Steuerjahr vor. Die jetzt veröffentlichten Daten (PM Nr. 194 vom 10.06.2026) sind daher der aktuellste verfügbare Stand.

FAQ – Spitzensteuersatz

Ab welchem Einkommen galt 2022 der Spitzensteuersatz?

Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (bzw. 117.194 Euro bei zusammen veranlagten Personen) griff der Spitzensteuersatz von 42 %. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen – also nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, nicht das Bruttoeinkommen.

Zahlt man dann 42 % auf das gesamte Einkommen?

Nein – das ist das häufigste Missverständnis. Der Spitzensteuersatz ist ein Grenzsteuersatz und gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb der Grenze. Beispiel aus der Destatis-PM: Bei 100.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt der Durchschnittssteuersatz 32,7 % (ohne Solidaritätszuschlag), obwohl der Grenzsteuersatz 42 % erreicht.

Wie viele Menschen zahlen den Spitzensteuersatz?

Rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige im Jahr 2022 – das sind 7,4 % aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit zu versteuerndem Einkommen. Ihre durchschnittlichen Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

Wie viel Steueraufkommen kommt von dieser Gruppe?

186 Milliarden Euro – knapp die Hälfte (49 %) des gesamten Einkommensteueraufkommens, bei knapp 30 % der Gesamteinkünfte. 2012 lag ihr Aufkommensanteil noch bei 42 %.

Was ist die Reichensteuer?

Der Höchststeuersatz von 45 %, der 2022 ab 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen galt (555.652 Euro bei Zusammenveranlagung). Ihn zahlten rund 141.000 Steuerpflichtige – 0,3 % aller Steuerpflichtigen, auf die 7,6 % aller Einkünfte und 15,3 % der Steuersumme entfielen.

Warum steigt der Anteil der Spitzensteuersatz-Zahler?

Von 5,4 % (2012) auf 7,4 % (2022). Die Einkommen wachsen, während die Tarifgrenzen erst seit 2016 regelmäßig per Progressionsbericht an die Inflation angepasst werden. Seither hat sich der Anstieg verlangsamt – auch gebremst durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie.

Wie hoch waren Einkünfte und Steuern insgesamt?

Alle Steuerpflichtigen zusammen erzielten 2022 Einkünfte von 2,1 Billionen Euro (+6,5 % zum Vorjahr). Lohnsteuer und festgesetzte Einkommensteuer summierten sich auf 376 Milliarden Euro (+5,2 %).

Warum gibt es erst jetzt Daten für 2022 – und wo liegen die Grenzen heute?

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik ist wegen der langen Veranlagungsfristen erst rund dreieinhalb Jahre nach dem Veranlagungsjahr verfügbar. Die Tarifgrenzen wurden seit 2022 mehrfach angehoben; die jeweils aktuellen Werte veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.

Datenquellen

Stand: 11.06.2026 · Destatis PM Nr. 194 v. 10.06.2026 · Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2022 · Vorjahreswerte 2021 rechnerisch abgeleitet