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Wohnen und Einkommen · EU-SILC 2025 · 15.07.2026

Studierende geben 54 % ihres Einkommens für Wohnkosten aus

Studierende mit eigener Haushaltsführung wenden im Schnitt 54 % ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten auf – mehr als doppelt so viel wie die Gesamtbevölkerung mit 24 %. Alleinlebende zahlen mit 56 % noch mehr, in Wohngemeinschaften sind es 49 %. Knapp zwei von drei Studierendenhaushalten (65 %) gelten damit als durch Wohnkosten überbelastet. Die Hälfte verfügt über weniger als 963 Euro im Monat.

Destatis Pressemitteilung Nr. N048 vom 15.07.2026 · EU-SILC 2025, Endergebnisse

Wohnkostenanteil
54 %
Studierende mit eigenem Haushalt
Gesamtbevölkerung
24 %
zum Vergleich
Alleinlebende Studierende
56 %
höchster Anteil
Studierende in WGs
49 %
mit Studierenden/Azubis
Studierende insgesamt
32 %
alle Wohnformen
Vorjahr 2024
53 %
eigene Haushaltsführung
Überbelastet
65 %
mehr als 40 % Wohnkosten
Alleinlebende überbelastet
66 %
2025
Studierende insgesamt überbelastet
28 %
alle Wohnformen
Gesamtbevölkerung überbelastet
11 %
zum Vergleich
Median-Einkommen
963 €
netto pro Monat
Erwerbseinkommen
45 %
der Einkünfte
Private Unterstützung
29 %
Unterhalt von Angehörigen
BAföG und Stipendien
14 %
der Einkünfte
Sonstige Einkünfte
12 %
Kindergeld, Renten
Stand
15.07.
2026

Wohnkostenanteil am verfügbaren Haushaltseinkommen

EU-SILC 2025 – Wohnkosten umfassen Miete oder Grundsteuer, Nebenkosten, Instandhaltung und Versicherungen

Überbelastung durch Wohnkosten

Wohnkostenanteil 2024 und 2025

Woher das Geld kommt

Zusammensetzung der Einkünfte, EU-SILC 2025

Studierende mit eigener Haushaltsführung

Studierende insgesamt

Erwerbseinkommen im Vergleich

Median-Einkommen pro Monat

Alle Kennzahlen zu Wohnkosten und Einkommen Studierender

Indikator Wert Einordnung
Wohnkostenanteil Studierende mit eigener Haushaltsführung 54 % 2024: 53 %
  alleinlebend 56 % EU-SILC 2025
  zusammen mit Studierenden oder Auszubildenden 49 % EU-SILC 2025
Wohnkostenanteil Studierende insgesamt 32 % alle Wohnformen
Wohnkostenanteil Gesamtbevölkerung 24 % EU-SILC 2025
Überbelastungsquote Studierende mit eigener Haushaltsführung 65 % über 40 % nach Transfers
  alleinlebend 66 % EU-SILC 2025
Überbelastungsquote Studierende insgesamt 28 % alle Wohnformen
Überbelastungsquote Gesamtbevölkerung 11 % EU-SILC 2025
Median Nettoäquivalenzeinkommen 963 € pro Monat, eigene Haushaltsführung
Einkommensquelle Erwerbstätigkeit 45 % eigene Haushaltsführung
Einkommensquelle private Unterstützung 29 % eigene Haushaltsführung
Einkommensquelle BAföG oder Stipendium 14 % eigene Haushaltsführung
Sonstige Einkünfte 12 % Kindergeld, Hinterbliebenenrente
Erwerbseinkommen Studierende insgesamt 43 % alle Wohnformen
Private Unterstützung Studierende insgesamt 15 % alle Wohnformen
BAföG und Beihilfen Studierende insgesamt 12 % alle Wohnformen
Sonstige Einkünfte Studierende insgesamt 29 % alle Wohnformen

Mehr als doppelte Belastung

54 % gegenüber 24 % in der Gesamtbevölkerung: Studierende mit eigenem Haushalt geben anteilig mehr als doppelt so viel fürs Wohnen aus. Der Grund liegt auf beiden Seiten der Rechnung – kleine Wohnungen in Hochschulstädten sind pro Quadratmeter teuer, und das Einkommen ist niedrig.

Die WG rechnet sich

Wer ausschließlich mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenlebt, kommt auf 49 % Wohnkostenanteil, alleinlebende Studierende auf 56 %. Sieben Prozentpunkte Unterschied – das ist bei einem Median-Einkommen von 963 Euro spürbar.

Zwei von drei überbelastet

Als überbelastet gilt nach Eurostat-Definition, wer auch nach Abzug von Wohngeld und ähnlichen Zuschüssen mehr als 40 % des Einkommens fürs Wohnen aufwendet. Das trifft auf 65 % der Studierendenhaushalte zu, in der Gesamtbevölkerung auf 11 %.

Der Nebenjob trägt am meisten

45 % der Einkünfte stammen aus eigener Erwerbstätigkeit, 29 % aus Unterhalt und privater Unterstützung. BAföG und Stipendien machen 14 % aus, sonstige Einkünfte wie Kindergeld 12 %.

Wohnform verschiebt das Bild

Bei Studierenden insgesamt – also inklusive derer, die noch bei den Eltern wohnen – liegt der Wohnkostenanteil bei 32 % und die Überbelastungsquote bei 28 %. Der Auszug aus dem Elternhaus ist damit der entscheidende finanzielle Einschnitt.

Wer als Studierender zählt

Als Studierende mit eigener Haushaltsführung gelten volljährige Studierende, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenleben. Auszubildende ohne Vergütung und volljährige Schülerinnen und Schüler werden dieser Gruppe zugeordnet.

FAQ

Wie viel geben Studierende fürs Wohnen aus?

Studierende mit eigener Haushaltsführung wenden im Schnitt 54 % ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten auf. In der Gesamtbevölkerung sind es 24 %.

Macht die Wohnform einen Unterschied?

Ja. Alleinlebende Studierende kommen auf 56 %, wer ausschließlich mit anderen Studierenden oder Auszubildenden zusammenlebt, auf 49 %.

Was heißt durch Wohnkosten überbelastet?

Nach Eurostat-Definition gilt ein Haushalt als überbelastet, wenn er auch nach Abzug wohnungsbezogener Transferleistungen wie Wohngeld mehr als 40 % des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten aufwenden muss. Das traf 2025 auf 65 % der Studierenden mit eigener Haushaltsführung zu.

Wie viel Geld haben Studierende im Monat?

Die Hälfte der Studierenden mit eigener Haushaltsführung verfügte über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 963 Euro pro Monat.

Woraus setzen sich die Einkünfte zusammen?

Bei eigener Haushaltsführung zu 45 % aus Erwerbstätigkeit, 29 % aus privater Unterstützung wie Unterhalt, 14 % aus BAföG oder Stipendien und 12 % aus sonstigen Quellen wie Kindergeld.

Was zählt alles zu den Wohnkosten?

Miete beziehungsweise bei Eigentum die Grundsteuer, Nebenkosten für Wasser, Strom, Gas und Heizung, Instandhaltung, Hypothekenzinsen und Versicherungsbeiträge sowie Kosten etwa für Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Ist die Belastung gestiegen?

Leicht: Im Vorjahr lag der Wohnkostenanteil bei Studierenden mit eigener Haushaltsführung bei 53 %, jetzt bei 54 %.

Woher stammen die Daten?

Aus der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025, die als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert ist. Es handelt sich um Endergebnisse.

Eigene Wohnkostenquote berechnen

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